All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen Kerkhoff Design

 

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle zwi­schen Kerkhoff Design und dem Auf­trag­ge­ber geschlos­se­nen Ver­trä­ge und Absprachen.

  • 1 Nut­zungs­rech­te

Jeder der Fir­ma Kerkhoff Design erteil­te Auf­trag ist ein Urhe­ber­werk­ver­trag, der auf die Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten an den Werk­leis­tun­gen gerich­tet ist.

Kerkhoff Design räumt dem Auf­trag­ge­ber ein aus­schließ­li­ches, inhalt­lich auf das Medi­um Inter­net beschränk­tes Nut­zungs­recht an dem zur Durch­füh­rung die­ses Auf­tra­ges erstell­ten Kon­zept und den umge­setz­ten HTML-Doku­men­ten ein. Für die Nut­zung der auf­trags­be­zo­ge­nen Ergeb­nis­se aus Kon­zept, Design und Pro­gram­mie­rung in ande­ren Medi­en bedarf es einer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen Kerkhoff Design und dem Auf­trag­ge­ber. Das Nut­zungs­recht geht jedoch erst mit voll­stän­di­ger Ent­rich­tung der gesam­ten Ver­gü­tung über.

Alle Ent­wür­fe, Mus­ter und Rein­zeich­nun­gen unter­lie­gen dem Urhe­ber­rechts­ge­setz. Die Ent­wür­fe und Rein­zeich­nun­gen dür­fen ohne aus­rück­li­che Ein­wil­li­gung von Kerkhoff Design weder im Ori­gi­nal noch bei der Repro­duk­ti­on ver­än­dert wer­den. Jede Nach­ah­mung – auch von Tei­len – ist unzulässig.

Kerkhoff Design hat das Recht, auf der Web-Site und in Ver­öf­fent­li­chun­gen über das Werk als Urhe­ber genannt zu wer­den. Vor­schlä­ge des Auf­trag­ge­bers oder sei­ner Mit­ar­bei­ter und Beauf­trag­ten haben kei­nen Ein­fluss auf die Höhe der Ver­gü­tung und begrün­den kein Miturheberrecht.

  • 2 Schutz­rech­te Dritter

Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass sämt­li­che Kerkhoff Design für die Durch­füh­rung die­ses Auf­tra­ges über­las­se­nen Inhal­te, ins­be­son­de­re Tex­te, Bil­der, Gra­fi­ken, Musik- und Video­se­quen­zen, Com­pu­ter­pro­gram­me, Zeich­nun­gen, Daten­bank­in­hal­te sowie die ver­wen­de­te Domain, frei von Schutz­rech­ten Drit­ter sind oder dass er berech­tigt ist, die­se Inhal­te für die Durch­füh­rung die­ses Ver­tra­ges zu ver­wen­den. Die Ein­be­zie­hung der genann­ten Inhal­te in den auf­trags­ge­mä­ßen Web-Auf­tritt geschieht aus­schließ­lich auf eige­ne Gefahr des Auftraggebers.

Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, Kerkhoff Design von allen Ansprü­chen Drit­ter, die gegen Kerkhoff Design im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung die­ses Ver­tra­ges aus dem Gesichts­punkt der Ver­let­zung von Rech­ten Drit­ter erho­ben wer­den, frei­zu­stel­len. Er ver­pflich­tet sich wei­ter, die Kerkhoff Design ent­ste­hen­den Schä­den aus der Ver­let­zung von Rech­ten Drit­ter zu ersetzen.

  • 3 Haf­tung

Kerkhoff Design haf­tet gleich aus wel­chem Rechts­grund nur für Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt auch für sei­ne Erfül­lungs- und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen. Kerkhoff Design haf­tet nicht für ent­gan­ge­nen Gewinn, aus­ge­blie­be­ne Ein­spa­run­gen oder mit­tel­ba­re und / oder Folgeschäden.

  • 4 Gewähr­leis­tung

Kerkhoff Design gewähr­leis­tet, dass das Werk nicht mit Män­geln behaf­tet ist, die den Wert oder die Taug­lich­keit zu dem gewöhn­li­chen oder nach dem Ver­trag vor­aus­ge­setz­ten Gebrauch auf­he­ben oder min­dern. Eine uner­heb­li­che Min­de­rung des Wer­tes oder der Taug­lich­keit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­frist, die mit dem Tag der Lie­fe­rung beginnt.

Wäh­rend der Gewähr­leis­tungs­pflicht auf­tre­ten­de Män­gel hat der Auf­trag­ge­ber Kerkhoff Design unver­züg­lich schrift­lich anzu­zei­gen. Die Gewähr­leis­tung umfasst nicht die Besei­ti­gung von Feh­lern, die durch nor­ma­len Ver­schleiß, äuße­re Ein­flüs­se oder Bedie­nungs­feh­ler ent­ste­hen. Die Gewähr­leis­tung ent­fällt, soweit der Auf­trag­ge­ber ohne Zustim­mung von Kerkhoff Design Gerä­te, Ele­men­te oder Zusatz­ein­rich­tun­gen, ins­be­son­de­re Design und Pro­gram­mie­rung, selbst ändert oder durch Drit­te ändern lässt.

  • 5 Zah­lungs­be­din­gun­gen und Preise

Alle Rech­nun­gen von Kerkhoff Design sind inner­halb von 7 Tagen ab Rech­nungs­da­tum zahl­bar. Maß­ge­bend ist das Datum des Zah­lungs­ein­gan­ges. Im Ver­zugs­fall ist Kerkhoff Design berech­tigt, wei­te­re Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen zurück­zu­hal­ten sowie etwa­ige Mahn­ge­büh­ren und Ver­zugs­zin­sen zu berech­nen. Alle Prei­se ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Meh­wert­steu­er (19%).

  • 6 Kos­ten­vor­anschlä­ge und Vergütung

Kerkhoff Design erstellt Kos­ten­kal­ku­la­tio­nen basie­rend auf dem aktu­el­len Kennt­nisstand. Mit Frei­ga­be der Kal­ku­la­tio­nen durch den Auf­trag­ge­ber sind die­se die ver­trag­lich ver­ein­bar­te Leis­tungs­ver­gü­tung. Die Mög­lich­keit der Nach­kal­ku­la­ti­on bleibt vor­be­hal­ten. Über­schrei­tun­gen der vor­läu­fi­gen Kal­ku­la­ti­on oder des Kos­ten­vor­anschla­ges von mehr als 20 % wer­den dem Kun­den angezeigt.

  • 7 Abnah­me

Die Abnah­me darf nicht aus gestal­te­risch-künst­le­ri­schen Grün­den ver­wei­gert wer­den. Im Rah­men des Auf­trags besteht Gestal­tungs­frei­heit. Wer­den die bestell­ten Arbei­ten in Tei­len abge­nom­men, so ist eine ent­spre­chen­de Teil­ver­gü­tung jeweils bei Abnah­me des Tei­les fällig.

Erstreckt sich der Auf­trag über län­ge­re Zeit oder erfor­dert von Kerkhoff Design hohe finan­zi­el­le Vor­leis­tun­gen, sind ange­mes­se­ne Abschlags­zah­lun­gen zu leis­ten. Als ange­mes­sen gilt ver­ein­bart: 1 / 2 der Gesamt­ver­gü­tung bei Auf­trags­er­tei­lung, 1 / 2 nach Fer­tig­stel­lung der Arbei­ten und / oder Ablieferung.

  • 8 Schluss­be­stim­mun­gen

Der Auf­trag­ge­ber kann sei­ne Rech­te aus einer Geschäfts­be­zie­hung mit Kerkhoff Design nur mit schrift­li­cher Ein­wil­li­gung von Kerkhoff Design abtreten.

Eine Auf­rech­nung gegen­über der Hono­rar­for­de­rung von Kerkhoff Design ist dem Auf­trag­ge­ber nur mit aner­kann­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­for­de­run­gen möglich.

Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Auf­trag­ge­ber nur wegen unmit­tel­bar aus dem Ver­trag her­rüh­ren­der Gegen­an­sprü­che gel­tend machen.

Gerichts­stand ist Duis­burg, der Sitz von Kerkhoff Design.

Es gilt Deut­sches Recht.

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Viel­mehr tritt an die Stel­le der nich­ti­gen Bestim­mun­gen das­je­ni­ge, was dem gewoll­ten Zweck am nächs­ten kommt.